Psychotherapie

Wohin wende ich mich mit meinem Problem? Gerade die Unterscheidung von psychologischer und psychotherapeutischer Behandlung ist oft nicht einfach. Immerhin beschäftigen sich beide Berufsfelder mit psychischen Problemen, Störungen und psychologischen Fragestellungen. Die Abgrenzung liegt hier weniger auf den jeweiligen Indikationen als mehr auf der Herangehensweise der beiden Behandlungsangebote sowie auf der zugrundeliegenden Ausbildung. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine psychologische in eine psychotherapeutische Behandlung über zu führen, da letztere in der Regel mehr Behandlungstermine umfasst als die psychologische Intervention.

In jedem Fall ist die Beziehung zwischen Patient:in und Psychotherapeut:in bzw. Psycholog:n für den Verlauf der Behandlung von großer Bedeutung. Entscheidend ist für die Auswahl daher vorwiegend die „Chemie“ zwischen Behandler:n und Patient:n, d. h. ob sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen. Die Inhalte der Termine in beiden Behandlungsformen sind streng vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

PSYCHOTHERAPIE – Was ist Psychotherapie und wann suche ich eine/n Psychotherapeut:in auf?

Der Begriff „Psychotherapie“ wird aus dem Altgriechischen abgeleitet und meint in seiner ursprünglichen Bedeutung, den ganzen Menschen zu unterstützen bzw. zu heilen und ist ein eigenständiges, wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren im Gesundheitsbereich für psychische, psychosoziale, psychosomatisch bedingte Leidenszustände.
Psychotherapeut:innen sind ExpertInnen für seelische Störungen. Psychotherapie wird zur Behandlung psychischer Probleme und Erkrankungen sowie körperlicher Beschwerden ohne organische Ursache angewendet.
Psychotherapie kann u.a. bei folgenden Themen hilfreich sein: Lebenskrisen, Ängsten, Zwangsgedanken und -handlungen, Depressionen, Süchten, Problemen in der Partnerschaft und Familie, psychosomatische und chronische Erkrankungen, Lebensstiländerung, Traumata, Belastungsreaktionen, Essstörungen, sexuelle Störungen

PSYCHOTHERAPEUT:IN – Berufsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ bzw. „Psychotherapeutin“ ist geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die eine den Anforderungen des Bundesministeriums für Gesundheit entsprechende Ausbildung absolviert haben (siehe Psychotherapiegesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620) Die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut:in umfasst 2 Teile und variiert, je nach Psychotherapiemethode, in ihrer Dauer (durchschnittlich 7-10 Jahre). Angehende Psychotherapeut:innen durchlaufen einen allgemeinen Teil, das psychotherapeutische Propädeutikum, und danach den methodenspezifischen Teil, das psychotherapeutische Fachspezifikum.
Psychotherapeut:innen werden im Fachspezifikum in einer vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten schulenspezifischen Methode ausgebildet. In Österreich gibt es derzeit 23 psychotherapeutisch anerkannte Methoden (Stand 01/2021), die in 4 Cluster zusammengefasst werden:

  • tiefenpsychologisch-psychodynamisch
  • humanistisch
  • systemisch
  • verhaltenstherapeutisch

Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision

Im letzten Abschnitt der Psychotherapieausbildung ist der/die Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision vom Bundesministerium für Gesundheit zur selbstständigen Ausübung von Psychotherapie offiziell berechtigt. Die Psychotherapieprozesse werden regelmäßig durch ausgebildete Lehrpsychotherapeut:innen/Lehranalytiker:innen zur Qualitätssicherung supervidiert.

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